AGB’s
§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
Vertragsgrundlage ist das von uns und dem Kunden unterschriebene Beratungsmandat, der Entwicklungsauftrag oder die Vertriebsvereinbarung, welche alle im Folgenden als „Vereinbarung“ bezeichnet werden. Für diese Vereinbarung gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen sowie sonstige Regelungen, die in diesen Geschäftsbedingungen nicht vorgesehen sind, finden nur Anwendung, wenn wir ausdrücklich schriftlich zustimmen oder eine abweichende Regelung in Form eines Rahmenvertrages vorliegt.
§ 2 Umfang
Gegenstand der Vereinbarung ist die beschriebene Leistung. Wir verpflichten uns, die Vereinbarung mit der erforderlichen Sorgfalt auszuführen.
§ 3 Vergütung / Kosten
Maßgebend sind die in der Vereinbarung genannten Beträge. Hierbei handelt es sich bei Angeboten um Erfahrungs- und Marktvergleichswerte. Die Abrechnung unserer Leistung erfolgt gegen Nachweis des tatsächlichen Zeitaufwands zu den aktuellen Stunden- oder Tagesssätzen, ist ein diesbezügliches Preismodell gewählt. Eine Überschreitung der in der Vereinbarung aufgeführten Gesamtsumme bis zu 10 % gilt als genehmigt und bedarf keiner weiteren Abstimmung. Darüber hinaus gehende Änderungen des Kostenumfangs bedingen eine Nachkalkulation. Eine Verschiebung innerhalb der kalkulierten Einzelpositionen ist zulässig, sofern die Gesamtsumme der Vereinbarung nicht überschritten wird.
In der Vereinbarung kann auch alternativ eine Abrechnung auf Pauschalbasis festgelegt werden.
Ist eine andere Vergütung als auf Stunden-/Tagesbasis vereinbart, gilt die in der Vereinbahrung festgelegte Vergütung in Verbindung mit der dort definierten Zielerreichung (Erfolgseintritt).
Die Erstattung sonstiger Aufwendungen, die zum Zwecke der Ausführung der Vereinbarung entstehen oder sich als notwendige Folge der Ausführung ergeben, bleibt hiervon unberührt.
Die für die Umsetzung dieser Vereinbarung anfallenden Auslagen/Out of Pockets (Telefon, Telefax, Kopien, Stadtkuriere etc.) werden pauschal mit 7,5 % des Honorarumsatzes berechnet. Reisekosten, Spesen, Flug- und Hotelkosten werden gesondert nach Aufwand abgerechnet und sind nicht in der Pauschale enthalten. (5) Sämtliche Preise und Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 4 Fremdleistungen
Fremdleistungen beauftragen wir grundsätzlich – nach Abstimmung mit dem Mandanten – im Namen und auf Rechnung des Klienten. Bei Beauftragungen im Namen und auf Rechnung der Beratung werden die Rechnungen dem Kunden mit einem 10 % Aufschlag für den Kapitaldienst und die Administration weiter berechnet. Fremdleistungen über 5.000 Euro werden dem Kunden bei Auftragserteilung vorab zur Hälfte in Rechnung gestellt. Nach Beendigung des Projekts werden dem Kunden mit der Schlussrechnung alle angefallenen Fremdleistungen gemäß Beleg in Rechnung gestellt, abzüglich der geleisteten Vorauszahlungen.
Fremdleistungen über 30.000 Euro werden dem Kunden in drei Dritteln berechnet: Ein Drittel vorab bei Auftragserteilung, ein Drittel sobald das Projekt zur Hälfte durchgeführt ist. Nach Beendigung des Projekts werden dem Kunden alle angefallenen Fremdleistungen gemäß Beleg in Rechnung gestellt, abzüglich der Vorauszahlungen.
§ 4 Fremdleistungen
Fremdleistungen beauftragen wir grundsätzlich – nach Abstimmung mit dem Mandanten - im Namen und auf Rechnung des Klienten. Bei Beauftragungen im Namen und auf Rechnung der Beratung werden die Rechnungen dem Kunden mit einem 10 % Aufschlag für den Kapitaldienst und die Administration weiter berechnet.
Fremdleistungen über 5.000 Euro werden dem Kunden bei Auftragserteilung vorab zur Hälfte in Rechnung gestellt. Nach Beendigung des Projekts werden dem Kunden alle angefallenen Fremdleistungen gemäß Beleg in Rechnung gestellt, abzüglich der Vorauszahlung.
Fremdleistungen über 30.000 Euro werden dem Kunden in drei Dritteln berechnet: Ein Drittel vorab bei Auftragserteilung, ein Drittel sobald das Projekt zur Hälfte durchgeführt ist. Nach Beendigung des Projekts werden dem Kunden alle angefallenen Fremdleistungen gemäß Beleg in Rechnung gestellt, abzüglich der Vorauszahlungen.
§ 5 Leistungen Dritter
Leistungen Dritter sind Leistungen in einem Projekt, die vom Leistungsempfänger parallel zur Beauftragung der (Strategy & Finance) Advisory vereinbart und separat zwischen Leistungserbringer und Klient abgerechnet werden (z. B. Gutachter-, WP- oder Anwaltskosten). Auf Wunsch berücksichtigen wir, insbesondere, wenn wir eine Rolle als Projektleitung vereinbarungsgemäß ausüben, solche Kosten bei der Projektkostendarstellung, sie fließen jedoch nicht in unsere Abrechnungsschemata ein, es entstehen somit auch keine Administrations- oder Kapitalkosten.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Die in der Rechnung genannten Preise, Vergütungen, Kosten und Auslagen bzgl. Eigenleistungen sind 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug / Skonto zur Zahlung fällig. Vorabrechnungen für Fremdleistungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug / Skonto fällig.
Unsere Leistungen auf Tages- und Stundenbasis werden grundsätzlich monatlich abgerechnet, i.d.R. bis zum 10. des Folgemonats.
Andere Leistungen werden nach den in der jeweiligen Vereinbarung festgelegten Kriterien abgerechnet (beispielsweise mit Vertragsunterzeichnung, etc.) wobei § 6 (1) auch hierbei gilt.
Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Forderungen zulässig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
§ 7 Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten
Der Kunde hat sämtliche für die Durchführung dieser Vereinbarung notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und uns zu unterstützen. Diese Mitwirkungspflicht gilt insbesondere für termingebundene Projekte, bei denen zur Einhaltung bestimmter Fristen die Mitwirkung des Kunden unerlässlich ist. Der Kunde sorgt dafür, dass uns alle für die Durchführung der Vereinbarung notwendigen Unterlagen rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung vorgelegt werden und dass wir von allen Vorgängen unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden, die für die Ausführung der Vereinbarung von Bedeutung sein können.
Wir sind berechtigt, die Vereinbarung nach angemessener Fristsetzung und Kündigungsandrohung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn der Kunde mit seiner Mitwirkungshandlung oder der Annahme der angebotenen Leistung in Verzug kommt. Unberührt hiervon bleibt der Ersatz der hierdurch entstandenen Mehraufwendungen und Schäden.
§ 8 Sonstiges
Änderungen, Erweiterungen und sonstige Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Sollte eine der oben genannten Bestimmungen unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
Die vorliegende Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
Eigenleistungen:
Eigenleistungen sind Dienstleistungen des Auftragnehmers in Form von Zeitaufwand. Die Eigenleistungen werden nach Stunden- oder Tagessätzen und nach ermitteltem Zeitaufwand gemäß den in der Vereinbarung genannten Sätzen abgerechnet.
Fremdleistungen:
Fremdleistungen sind Leistungen Dritter, die über den Auftragnehmer für den Auftraggeber beauftragt werden. Die Fremdleistungen werden nach sachlicher und rechnerischer Prüfung der Rechnungen an den Kunden weiterberechnet. Für die Koordination der Fremdleistungen, die grundsätzlich im Namen und auf Rechnung des Kunden zur Ausführung von Aufträgen des Kunden erteilt werden, sowie für den Kapitaldienst berechnen wir auf die Vergütungs- und Kostenerstattungsansprüche des Dritten eine Service Fee in Höhe von 10,00 % an den Kunden weiter.
Bei Aufträgen, die im Namen und Auftrag des Kunden erteilt werden („Leistungen Dritter“), wird keine Service Fee berechnet.
Auslagen:
Auslagen sind die Kosten, die dem Auftragnehmer in Ausführung der Einzelaufträge entstehen.
Für Büro- und Arbeitsmaterialien (z.B. Geschäftspapiere, Umschläge, Etikettenaufkleber, Postauslieferung, Begleitzettel, etc.) und für Administrationsleistungen wird eine „Office Pauschale“ in Höhe von 2,5 % auf das für die erbrachten Eigenleistungen anfallende Honorar berechnet.
Individuelle Auslagen (z.B. für Telefonkosten, Telefaxkosten, E-Mail-/ Internetkosten, Porto, Kurierdienste, Fotokopien oder Datenträger) werden auf Nachweis von Belegen und Einzelnachweisen oder alternativ als „Auslagen-Pauschale“ in Höhe von 3,0 % auf das für die erbrachten Eigenleistungen anfallende Honorar berechnet.